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4) Fernauftrag ist bei Spezialisten die Regel: Der Ort, an dem der Anwalt seine Tätigkeit ausübt, hat heute für viele Mandanten seine entscheidende Bedeutung verloren. In den meisten Verfahren finden sich zentralisierte Gerichtsstände. Eine optimale Vertretung ist durch die Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet in Deutschland gewährleistet, die den Markt kennt und überblickt. Die überwiegende Anzahl der Mandanten wünscht keine Gesprächstherapie, sondern schnelle und klare Ergebnisse. Das bisherige Kriterium, nach dem der Besuch des Mandanten in der Kanzlei vor Ort notwendiger Bestandteil der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant war - etwa wie bei einer notariellen Beurkundung -, kann kaum noch verabsolutiert werden.
5) Rechtsschutz, Kosten, AGBs: Die Benennung einer Rechtsschutzversicherung (Name und Vertragsnummer) per Fax bedeutet, dass der Auftrag nur unter dem Vorbehalt der Kostendeckung erteilt wird. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, zahlt der Auftraggeber keine Kosten, auch dann nicht, wenn die Kostendeckung später verweigert werden sollte. Die Begründung des Kostendeckungsantrages übernehmen wir wegen der Anspruchsgründe.
6) Auftrag: Falls eine Vertretung gewünscht wird, senden Sie uns bitte das Vertretungsformular ausgefüllt zu.
(Ihre Anfrage wird werktags bis 19.00 Uhr beantwortet)
7) Fachpsychologische Therapie: In Fällen mit größeren finanziellen Schäden kann aus medizinischen Gründen in den ersten Wochen eine fachpsychologische Therapie erforderlich sein, um aus einem seelischen Trauma keine Krankheit entstehen zu lassen. Der Vermögensverlust darf nicht als ständig gegenwärtig empfunden werden, keine Ängste auslösen und nicht zur Schlaflosigkeit führen. Die Wirkungen dieses Hinweises sind empirisch bewiesen.
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