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Neben Schadensersatzansprüchen bestehen Entschädigungsansprüche

deep see

Deep Sea Exploration plc., 20.03.06: Dazu “Euro am Sonntag”, S. 66, mit einem Kanzleibeitrag.

Deep Sea Exploration plc., 12.12.05: Es sind 17 Beschuldigte von der StA Düsseldorf erfasst. Ihnen wird vorgeworfen, auch schon vorher bei der Carribean Marine Recovery plc. über viele Jahre hinweg 1500 Finanzinvestoren gegenüber behauptet zu haben, ein “Börsengang” stehe unmittelbar bevor, das Zwei- bis Dreifache des Nennwertes der Zeichnungsscheine könne realisiert werden, es würden neben den Kursgewinnen erhebliche Dividenden ausgeschüttet werden. Auch behaupteten die Beschuldigten, eine Quantum plc werde Gesellschaftsanteile erwerben und so eine Wertsteigerung verursachen.

Deep Sea Exploration plc., 06.12..05: Für Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Deep Sea Exploration plc. ist die Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf nach den §§ 32, 12 ZPO gegeben. Durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437) ist die Spezialzuständigkeit nach § 13 Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz i.V.m. § 48 BörsG entfallen, wonach für Prospekthaftungsansprüche ausschließlich das Landgericht zuständig war, in dessen Bezirk die Börse ihren Sitz hat, deren Zulassungsstelle den Verkaufsprospekt gebilligt hat. Damit kommt es nunmehr für die Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf nicht mehr darauf an, ob der Kläger konkrete deliktische Handlungen außerhalb der Erstellung des Verkaufsprospektes dargelegt hat.

Deep Sea Exploration plc., 26.11.05: Gemäß einer Erklärung der Deep Sea Exploration vom 07.12.2002 soll das “goldene Kruzifix” (Bild oben links) am 19.09.2001 mit drei Smaragden in der Nähe der Kapverdischen Inseln im Rahmen einer Schatzsuche gefunden worden sein, obgleich sich ein Foto über dieses Kruzifix im Besitz des Initiators F. bereits 1998 befunden haben soll. Der Vorwurf fehlerhafter Kapitalmarktinformationen erscheint begründet. Allerdings wird andererseits behauptet, dieses Kruzifix sei einem Museum auf den Kapverdischen Inseln übergeben worden. Gemäß einem Vermerk des Polizeipräsidiums Düsseldorf vom 14.08.2001 verwendete die Vorgängerfirma der Deep Sea Exploration den größten Teil der Einlegergelder für Gehälter und Provisionen. Die englischen Shares wurden den Einlegern für 3,60 € mit dem Versprechen angeboten, sie für 8,75 € wieder verkaufen zu können, wenn die Firma von einer Firma namens Quantum gekauft werde.

Deep Sea Exploration plc., 25.11.05: Zahlreiche Geschädigte erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben vom englischen Insolvenzverwalter mit der Aufforderungen, die Ansprüche zu benennen, und wussten mit dem fremdsprachigen Inhalt nichts anzufangen. In einigen Fällen wurde der Brief zur Übersetzung gegeben.

Deep Sea Exploration plc.: Das Unternehmen (in Ratingen bei Düsseldorf) befasste sich vorgeblich mit der Schatzsuche in gesunkenen Schiffen. Die Medien berichteten ausführlich darüber. Gegen die Initiatoren laufen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Vortäuschung von alsbaldigen Zeichnungsgewinnen infolge bevorstehender Börseneinführung wie auch von angeblich günstigen Aussichten auf die Findung von verlorenen Schiffstransporten. Es wurde jetzt eine Art Insolvenzverfahren in Großbritannien über das Unternehmen eröffnet (Zwangsverwaltung zwecks Schuldnerschutzes). Gegen die Firma selbst liefen erfolgreiche Zivilklagen vor dem OLG Düsseldorf. Gegen die Initiatoren sind noch Schadensersatzklagen in namhaftem Umfang beim Landgericht Düsseldorf anhängig, eingereicht durch unsere Kanzlei. Es konnte nicht so recht nachvollzogen werden, wieso die BaFin hier die eigene Zuständigkeit verneinte. Die Emission eigener Finanzinstrumente falle nicht in deren Zuständigkeit, so die Behörde. Der Initiator und eigentliche Chef der Deep Sea Exploration plc. war 1984 nach England übergesiedelt und somit in der Lage, eine Firma nach englischem Recht in Deutschland im Bereich des grauen Kapitalmarktes zu etablieren und zu führen.