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Das Geschäftsmodell der DM Beteiligungen AG bestand aus der Bilanzmanipulation
Die DM Beteiligungen AG (DM AG) war eine faktische Tochtergesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) gewesen. Bei der WBG wurde spätestens ab 2000 „voll in die Kassen gegriffen“. Erst im Mai 2006 untersagte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Emission von Teilschuldverschreibungen.
Bilanzmanipulationen erfolgten durch überhöhte Bewertungen von Unternehmensanteilen – entgegen internen Warnungen untadeliger Persönlichkeiten. Alle GuV-Ergebnisse wurden durch Roundtrippings (Karussellgeschäfte) gefälscht. Künstliche Wertsteigerungen von Phantomfirmenanteilen ermöglichten Buchgewinne über Tochterfirmen. Gewinne wurden durch Mehrecksverrechnungen mit Verlusten innerhalb eines Netzes von Tarnfirmen um die DM Beteiligungen AG herum kompensiert. Der Jahrsüberschuss war stets negativ. Steuern wurden niemals gezahlt.
Die Insolvenzquote bei der DM AG soll zwischen 10 -15 % betragen, die bei der WBG soll sich im einstelligen Bereich bewegen. Zunächst war von Pessimisten eine Nullquote angenommen worden.
Die Analyse des Geschäftsmodells der DM AG (9000 Geschädigte, Schaden mehr als 100 Mio. Euro) ergibt grob sieben Kategorien in der Kostenstruktur. Gemäß der nachfolgenden Tabelle betrug die Abschöpfungsquote der Initiatoren ca. 43 %. Ca. 26 % flossen als Scheinrendite an die Anlieger zurück. Ca. 26 % wurden für echte Dienstleistungen (Gehaltskosten, Miete etc.) aufgewendet.
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Empfänger
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Anteil in Mio. €
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„Nahe stehende“ Unternehmen
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32,64
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Anleger
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26,41
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Dienstleistungsunternehmen etc./mutmaßliche Betriebsausgaben
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22,88
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Tochtergesellschaften
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11,62
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Personen
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3,44
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Unbekannte Zahlungsempfänger
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2,64
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Barverfügungen
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0,37
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Summe der Auszahlungen
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100,00
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In der Zertifikatenforschung wird die Einrichtung von überstaatlichen Kontrollen von globalem Risikokapital angeregt. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht – auch wegen des Subsidiaritätsprinzips – wird eine engere Anlehnung an den SOA (Sarbanes-Oxley Act of 2002) gefordert (Informantenschutz bei Missständen in der Bilanzbuchhaltung in den USA). Nach Auffassung der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, die die meisten Verfahren in Sachen WBG führen, bestehen gegen den Informantenschutz keine Bedenken.
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