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Rechtsanwalt Dr. Walter Harbauer, München

Anspruchskonkurrenz beim Schadenersatz-Rechtsschutz

I. Problemstellung

Beim Schadenersatz-Rechtsschutz nimmt der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer das Kostenrisiko für die Verfolgung von dessen Schadenersatzansprüchen im jeweils versicherten Lebensbereich ab. Die Risikobeschreibung für diese Leistungsart wurde in den ARB 94 anders formuliert als in den ARB 75. Hierdurch ist die Streitfrage entstanden, ob die Geltendmachung von außervertraglichen, insbesondere deliktischen Schadenersatzansprüchen, die mit vertraglichen Schadenersatzansprüchen konkurrieren, auch über den Schadenersatz-Rechtsschutz gedeckt ist oder ob es hierfür eines Vertrages bedarf, der die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen (Vertrags-Rechtsschutz) einschließt. Bedeutung hat dies in erster Linie für alle Versicherungsverträge, die zwar den Schadenersatz-Rechtsschutz des § 2 lit. a ARB 94, nicht aber den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht d