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FAZ.NET v. 19.10.2007 - Unternehmensanleihen - EECH unter Druck
Inhaber von Schuldverschreibungen des Hamburger Emissionshauses European Energy Consult Holding (EECH) brauchen derzeit gut Nerven. Nachdem es im laufenden Jahr zu Verzögerungen bei Zinsauszahlungen gekommen war, die anlässlich der Insolvenzen anderer Emittenten im Vorjahr größte Sorgen aufkommen ließen, sorgen seit der Vorwoche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen für Unruhe.
Die Hamburger Behörden ermittelt gegen vier führende Mitarbeiter des Emissionshauses. „Wir ermitteln wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Die Mitarbeiter sollen Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe für Wind- und Solarenergieprojekte eingesammelt und für andere Zwecke genutzt haben.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Wohnungen und Büros in mehreren Städten seien durchsucht worden, die Auswertung der Beweismittel werde allerdings sechs bis neun Monate dauern. Der Vorstandsvorsitzende des Konzerns, Tarik Ersin Y., wurde dem Haftrichter vorgeführt, dieser erließ indes keinen Haftbefehl.
Konkret geht es um die Unternehmensanleihen „Windkraft in Frankreich“ und die „Euro-Solar-Anleihe“, für die Anleger insgesamt 61 Millionen Euro zahlten. Doch statt 15 Millionen seien nur 2,2 Millionen Euro in Windenergie und nur 3,35 Millionen statt 46 Millionen Euro in das Solarprojekt geflossen. Der Rest des Geldes soll zu allgemeinen Unternehmenszwecken verwendet worden sein. Zudem soll offenbar Geld statt in erneuerbare Energien in Kunst investiert worden sein.
EECH bestätigt die Ermittlungen, die sich auf Geschäftsvorfälle in den Jahren 2003 und 2004 bezögen. EECH wollte zu Details nicht Stellung nehmen, versicherte jedoch, die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen unterstützen zu wollen. In ersten Befragungen hätten mehrere Mitarbeiter und Vorstände des Unternehmens zur Aufklärung beitragen, hieß es.
Niederlage vor dem Landgericht
Zu den Details der laufenden Ermittlungen nehme man nur insofern Stellung, als dass die Staatsanwaltschaft umfänglich unterstützt werde, um schnellstmöglich eine Aufklärung und Entkräftung der Vorwürfe herbeizuführen. In einem Telefongespräch mit FAZ.NET hieß es von EECH am Dienstag es sei eine weitere Stellungnahme für den laufenden oder kommenden Tag geplant, diese lässt aber bislang noch auf sich warten.
Im Visier von Anlegerschützern und Rechtsanwälten ist EECH schon seit einiger Zeit. In Vergleichsverhandlungen und auch auf gerichtlichem Wege erreichten letztere immer wieder im Namen von Mandanten vorzeitige Rückzahlungen von Einzelbeträgen, ohne dass EECH damit eine generelle Verpflichtung anerkannte.
Nur wenige Tage vor den Durchsuchungen unterlag das Unternehmen in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg und wurde in 16 Klagen zur sofortigen Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt. Nach Information der Münchner Kanzlei CLLB betrifft dies ein Volumen von rund 400.000 Euro. Dem sei zu Wochenbeginn eine weiteres Urteil in 34 Fällen über ein Volumen von 910.000 Euro gefolgt. Derzeit seien noch über 250 weiter Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.
„Urteil sachlich falsch“
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die nach eigenem Bekunden seit über einem Jahr „in zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der EECH involviert“ ist, sieht laut einer Pressemitteilung der Kanzlei nunmehr den Weg frei für alle Zeichner von Inhaberschuldverschreibungen der EECH, einen vorfristigen Ausstieg zu verlangen.
Anders sieht dies die EECH Group. Dieses Urteil bedeute nicht, dass jedem Anleger automatisch ein Kündigungsrecht zustehe, teilte das Unternehmen FAZ.NET auf Anfrage mit, sondern gelte nur für den jeweiligen Kläger. Überdies habe man gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, da dieses sachlich falsch ist. Man sehe gute Chancen, dass es in der nächsten Instanz aufgehoben werde.
Hintergrund des Prozesses sei, so der Prozessgegner CLLB Rechtsanwälte, dass sich EECH im Mai 2007 in einem ersten Verfahren freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge verpflichtet, aber nicht innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist gezahlt habe. Die Anleger seine damals bereit gewesen, auf zehn Prozent ihrer Forderungen zu verzichten. Auch Resch Rechtsanwälte berichten über Zahlungsstockungen bei anerkannten fristlosen Kündigungen von Inhaberschuldverschreibungen.
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