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EECH Group AG

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EECH Gläubigerversammlung

Gläubigerversammlung EECH v. 27.07.08, Video hier

Eine Deckungspflicht der D&O-Versicherung kommt in Betracht. Fahrlässigkeiten bei der Abschlussprüfung bei der EECH sind offenkundig. Daneben besteht vorliegend eine D&O-Versicherung (Managerversicherung), die eintrittspflichtig ist - auch bei Vorsatz. Neben anderen Perspektiven - dem Erhalt einer Insolvenzquote, die zwischen 10 % und 30 % liegen könnte - sollte diese mögliche Option komplet für den vollständigen Erfolg ausreichen. Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, (Kapitalanlagerecht) Bremen, vertritt in Kooperation mit der DVS-Interessensgemeinschaft EECH EECH-Geschädigte.

Das Insolvenzverfahren betrifft alle EECH-Unternehmen aufgrund ihrer konzern- und schuldrechtlichen Verflechtungen. Nach bestehenden Erkenntnissen hatten die EECH-Unternehmen seit Durchführung eines Börsenganges im Jahre 2000 insgesamt ca. 250 Mio. Euro an Anlegergelder eingenommen, davon ca. 100 Mio. Euro an Aktienkapital, welches verbraucht ist, weitere ca. 160 Mio. Euro an Kapital wurden in Gestalt von Schuldverschreibungen vereinnahmt. Noch Ende 2007 wurden dem Vernehmen nach von den EECH-Unternehmen monatlich ca. 5 Mio. Euro eingesammelt, und zwar von ca. 120 Telefonverkäufern, die von den EECH-Unternehmen bezahlt werden. An letzterem dürfte sich nichts ändern. Geld müsste also mehr als genug vorhanden sein.

Bei der Selbstemission von Finanzinstrumenten, wozu nach § 1 Abs. 11 KWG auch Schuldverschreibungen gehören, ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG nicht erforderlich. Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn diese Schuldverschreibungen öffentlich vertrieben werden. Dann ist unter Anlegerschutzgesichtspunkten nach der Verwaltungspraxis der BaFin sowohl nach § 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 u. 2 (Anlage- und Abschlussvermittlung) KWG und § 2 Abs. 3 Nr. 3 u. 4 WpHG (Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumente) eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich.

Die Entschädigungsansprüche könnten weiter auf Unzulänglichkeiten bei der Vertragserfüllung, dreistesten Bilanzmanipulationen, mangelhaften Aufklärungen wegen der Mittelfehlverwendungen und anderen Pflichtverletzungen in Bezug auf die in Rede stehenden Vermögenswerte, unzureichender Kontrolltätigkeit, Fehlinformationen über die Verlustrisiken und die wirtschaftlichen Inhalte der Kapitalanlage, der Verletzung der Allgemeinen und Besonderen Verhaltensregeln sowie der Organisationspflichten i.S.d. §§ 32, 32, 33 WpHG, der Verletzung der §§ 34-37 g WpHG sowie von § 25 a KWG gegründet werden.

Für die Konsolidierungsbilanz zum 31.12.04 hat der Wirtschaftsprüfer nur eingeschränktes Testat erteilt. In dem Testat vom 22.04.05 wurde ausgeführt:

„Die im Konzernabschuss ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren überwiegend aus dem Verkauf von Projektrechten an Windparkkonzeptionen und Projektgesellschaften an die EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co.28. German Wind KG (Euro 12,7 Mio.) sowie an die Rentafonds GmbH & Co. European Renewables KG (Euro 2,3 Mio.). Die Werthaltigkeit dieser Forderung hängt von der zukünftigen erfolgreichen Kapitalisierung dieser Gesellschaften ab.“, S. 51 des Berichts über das Geschäftsjahr 2004.

Damit konnte die Werthaltigkeit von Umsätzen in Höhe von 15 Mio. Euro nicht nur nicht bestätigt werden. Vielmehr rechtfertigt die Testatseinschränkung in Verbindung mit einer Bewertung von Rechten und der Insolvenz die Behauptung von erdichteten Forderungen.

In dem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2005 wurde das Testat ebenfalls nur eingeschränkt erteilt, Forderungen könnten nicht beurteilt werden hinsichtlich der Werthaltigkeit. 41,4 Mio. Euro. Einschränkung: „Im Konzernabschluss werden Forderungen gegenüber der Art Estate GmbH & Co. Contemporary Finance 1. KG. Hamburg, in Höhe von 23,15 Mio. Euro und gegenüber der Art Estate GmbH & Co. Contemporary Finance II. KG. Hamburg, in Höhe von 15,99 Mio. Euro aus dem Verkauf von Kunstgegenständen bilanziert. Darüber hinaus werden Forderungen aus der Erstellung von Fondskonzeptionen an die DIGH Immobilien Management GmbH & Co. 1 Grund Invest KG in Höhe von 2,3 Mio. Euro bilanziert. Die Werthaltigkeit dieser Forderungen hängt von der zukünftigen erfolgreichen Kapitalisierung der Art Estate GmbH & Co. Contemporary Finance 1 KG. der Art Estate GmbH & Co. Contemporary Finance II. KG sowie der DIGH Immobilien Management GmbH & Co. 1. Grund Invest KG ab.“ (Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in dem Geschäftsbericht 2005).

 Die Meldung der Schäden an die D&O-Versicherung des EECH-Managements sollte in Verbindung mit den Abschlussprüferproblematiken erwogen werden. Immerhin wurden hier üppige Versicherungsprämien gezahlt, wie aus den Bilanzen ersichtlich ist.

Aus der Insolvenzmasse ist eine Quote von 10 % bis 30 % möglich.

Infoveran EECH 24.11.0702

DVS-Infoveranstaltung vom 24.11.07

“Eine Analyse des Geschäftsmodells der EECHâ€

Referatsverzeichnis der Infoveranstaltung

  • EECH Group AG
  • Italienfonds
  • Frankreichfonds
  • Solaranleihen
  • EECH-Anleihe
  • Kunstanleihe (weiter)

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder

FAZ.NET v. 19.10.2007 - Unternehmensanleihen - EECH unter Druck

Inhaber von Schuldverschreibungen des Hamburger Emissionshauses European Energy Consult Holding (EECH) brauchen derzeit gut Nerven. Nachdem es im laufenden Jahr zu Verzögerungen bei Zinsauszahlungen gekommen war, die anlässlich der Insolvenzen anderer Emittenten im Vorjahr größte Sorgen aufkommen ließen, sorgen seit der Vorwoche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen für Unruhe.

Die Hamburger Behörden ermittelt gegen vier führende Mitarbeiter des Emissionshauses. „Wir ermitteln wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Die Mitarbeiter sollen Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe für Wind- und Solarenergieprojekte eingesammelt und für andere Zwecke genutzt haben.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Wohnungen und Büros in mehreren Städten seien durchsucht worden, die Auswertung der Beweismittel werde allerdings sechs bis neun Monate dauern. Der Vorstandsvorsitzende des Konzerns, Tarik Ersin Y., wurde dem Haftrichter vorgeführt, dieser erließ indes keinen Haftbefehl.

Konkret geht es um die Unternehmensanleihen „Windkraft in Frankreich“ und die „Euro-Solar-Anleihe“, für die Anleger insgesamt 61 Millionen Euro zahlten. Doch statt 15 Millionen seien nur 2,2 Millionen Euro in Windenergie und nur 3,35 Millionen statt 46 Millionen Euro in das Solarprojekt geflossen. Der Rest des Geldes soll zu allgemeinen Unternehmenszwecken verwendet worden sein. Zudem soll offenbar Geld statt in erneuerbare Energien in Kunst investiert worden sein.

EECH bestätigt die Ermittlungen, die sich auf Geschäftsvorfälle in den Jahren 2003 und 2004 bezögen. EECH wollte zu Details nicht Stellung nehmen, versicherte jedoch, die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen unterstützen zu wollen. In ersten Befragungen hätten mehrere Mitarbeiter und Vorstände des Unternehmens zur Aufklärung beitragen, hieß es.

Niederlage vor dem Landgericht

Zu den Details der laufenden Ermittlungen nehme man nur insofern Stellung, als dass die Staatsanwaltschaft umfänglich unterstützt werde, um schnellstmöglich eine Aufklärung und Entkräftung der Vorwürfe herbeizuführen. In einem Telefongespräch mit FAZ.NET hieß es von EECH am Dienstag es sei eine weitere Stellungnahme für den laufenden oder kommenden Tag geplant, diese lässt aber bislang noch auf sich warten.

Im Visier von Anlegerschützern und Rechtsanwälten ist EECH schon seit einiger Zeit. In Vergleichsverhandlungen und auch auf gerichtlichem Wege erreichten letztere immer wieder im Namen von Mandanten vorzeitige Rückzahlungen von Einzelbeträgen, ohne dass EECH damit eine generelle Verpflichtung anerkannte.

Nur wenige Tage vor den Durchsuchungen unterlag das Unternehmen in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg und wurde in 16 Klagen zur sofortigen Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt. Nach Information der Münchner Kanzlei CLLB betrifft dies ein Volumen von rund 400.000 Euro. Dem sei zu Wochenbeginn eine weiteres Urteil in 34 Fällen über ein Volumen von 910.000 Euro gefolgt. Derzeit seien noch über 250 weiter Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.

„Urteil sachlich falsch“

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die nach eigenem Bekunden seit über einem Jahr „in zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der EECH involviert“ ist, sieht laut einer Pressemitteilung der Kanzlei nunmehr den Weg frei für alle Zeichner von Inhaberschuldverschreibungen der EECH, einen vorfristigen Ausstieg zu verlangen.

Anders sieht dies die EECH Group. Dieses Urteil bedeute nicht, dass jedem Anleger automatisch ein Kündigungsrecht zustehe, teilte das Unternehmen FAZ.NET auf Anfrage mit, sondern gelte nur für den jeweiligen Kläger. Überdies habe man gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, da dieses sachlich falsch ist. Man sehe gute Chancen, dass es in der nächsten Instanz aufgehoben werde.

Hintergrund des Prozesses sei, so der Prozessgegner CLLB Rechtsanwälte, dass sich EECH im Mai 2007 in einem ersten Verfahren freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge verpflichtet, aber nicht innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist gezahlt habe. Die Anleger seine damals bereit gewesen, auf zehn Prozent ihrer Forderungen zu verzichten. Auch Resch Rechtsanwälte berichten über Zahlungsstockungen bei anerkannten fristlosen Kündigungen von Inhaberschuldverschreibungen.

 

Warten auf Geschäftszahlen

Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers habe die EECH einen Betrag von knapp 200.000 Euro überwiesen. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, sei völlig unverständlich, meint CLLB-Rechtsanwalt István Cocron.Die aktuelle Geschäftslage von EECH ist derzeit nicht klar. Nachdem am 30. April 2007 auszugsweise vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2006 mitgeteilt wurden, liegt ein Geschäftsbericht bislang nicht vor. Auch ein Bericht über das erste Halbjahr, der im Vorjahr bereits im August veröffentlicht wurde, wurde bisher nicht publiziert.

Durch die Konsolidierung einiger Tochtergesellschaften und Einsetzung einer neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe sich die Veröffentlichung der Berichte leider verzögert, dies werde aber zeitnah nachgeholt, teilte EECH auf Anfrage mit.

Ärger im Aufsichtsrat?

Nach Berichten von „Welt Online“ gab es indes aufgrund des Ausbleibens von Geschäftsberichten bereits Ärger im Aufsichtsrat. Ulf Kalkmann, Sprecher des Hamburger Einzelhandelsverbandes habe Anfang September hatte er sein Mandat niedergelegt, weil er „über verschiedene Vorgänge irritiert gewesen sei“. Den Ausschlag habe die Verschiebung der ursprünglich für August geplanten Hauptversammlung gegeben. Schon vorher habe die Prüfungsgesellschaft NPP ihr Mandat niederlegt. Außerdem seien dem Aufsichtsrat mit Ausnahme der untestierten vorläufigen Informationen gleichfalls keine Geschäftszahlen für das Jahr 2006 vorgelegt worden.

Dagegen teilte EECH zu Monatsbeginn mit, dass man sich künftig auf den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien konzentrieren wolle und das Unternehmen dementsprechend neu ausrichten werde. Dies werde, so EECH zu FAZ.NET, „zügig und relativ unkompliziert erfolgen können“, da die erforderlichen Kapazitäten und das Know-how vorhanden seine.

Die anderen Geschäftsbereiche wie Kunst und Immobilien würden aus dem Konzern herausverkauft bzw. Beteiligungen reduziert. Die Art-Invest-Anleihe, die zur Finanzierung des Kunsthandels begeben wurde (vgl.„“Vorsicht bei der Art Invest 2006-Anleihe) sei davon nicht berührt. Man werde die Verpflichtungen aus der Schuldverschreibung wie auch schon in der Vergangenheit vollends erfüllen.

Anleger im Dilemma

Mittlerweile blasen dagegen die Anwaltskanzleien zum Großangriff. So beklagen Resch Rechtsanwälte, dass sich der Verbleib der Gelder aufgrund unzureichender Informationen nicht klären lasse. Es habe nur vermutet werden können, das Geld sei über die Tochterfirmen investiert worden. Dies bestätige den Eindruck, durch „das Firmengeflecht solle der Verbleib der eingeworbenen Gelder verschleiert werden“.

Die Kanzlei CLLB und die Bremer Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken und laden in Kooperation mit dem Deutschen Verbraucherschutzring Ende November zu einer Informationsveranstaltung zu den gerichtlichen Verfahren nach Hamburg ein.

In Anbetracht der verworrenen Lage erfordert ein Festhalten an den Anleihen einigen Mut und viel Vertrauen. Indes sind Ermittlungen noch keine Schuldsprüche und Urteile vor Ausschöpfung aller Rechtsmittel noch nicht endgültig.

Andererseits könnte sich das Dilemma der Anleger verschärfen. Denn die aktuelle Lage könnte weitere Anleger veranlassen, über Anwälte eine vorzeitige Rückzahlung zu erzwingen, die dann im Erfolgsfall just die befürchtete Insolvenz erst hervorrufen könnten. Zwar ist die aktuelle Vermögens- und Liquiditätslage nicht bekannt, doch standen zum 30. Juni 2006 Gewinnrücklagen von 52.680 Euro und einem gezeichneten Kapital von 4,17 Millionen Euro langfristige Verbindlichkeiten von 63,24 Millionen Euro gegenüber, so dass die Eigenkapitalquote lediglich 3,2 Prozent betrug.

Diese Situation müsste sich erheblich verbessert haben, um einer erfolgreichen Klagewelle standzuhalten, allzumal sich die Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt erheblich eingetrübt haben.