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Neben Schadensersatzansprüchen bestehen Entschädigungsansprüche

eurocenter_wurzburg

Links: Eurocenter Würzburg

Rechts: Pause bei der Gläubigerversammlung der Eurogruppe in Würzburg

Glaubigerversammlung_Eurogruppe

Euro-Gruppe 17.02.07: Wir vertreten zahlreiche Geschädigte aus diesem nicht einfachen Komplex. Falls Sie eine Vertretung in dieser Sache durch uns wünschen, senden Sie bitte den angelinkten Fragebogen ausgefüllt an uns zurück.

Eurogruppe (Ibeka) Würzburg: Insolvenzmasse 8 Mio. €. OLG Bamberg bestimmte LG München als zuständig, 18.10.07

BGH bestätigte Insolvenzplan bei der Eurogruppe Würzburg - 8 Mio. Euro Insolvenzmasse, 25.02.08

Euro-Gruppe 07.04.06: Von der Gläubigerversammlung der IBEKA in Veitshöchheim bei Würzburg aus den Mainfrankensälen vom 06.04.06 wird wie folgt berichtet: Zuerst ging es um die Frage der Rechtsstellung der Insolvenzgläubiger. Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO seien nach Auffassung des Insolvenzverwalters Herrn RA Fraas nur Anleger mit titulierten Ansprüchen. Bei anderen atypischen Anlegern sei die Rechtsstellung noch unklar. Ein Insolvenzplanverfahren sei auch möglich. In der Kasse der IBEKA wurden an Barmitteln 3,73 Euro gefunden. An Immobilien seien das Eurocenter, der Hotelturm und das Siemensgebäude vorhanden gewesen. Verkauft sei der Euroturm für 10,2 Mio. Euro, und zwar an die Würzburg Estate S.A. (Investoren aus Zürich). Diese plane dort ein Vier-Sterne-Hotel mit 150 Betten und habe ein Rücktrittsrecht bis zum 25.04.06, da die Bausubstanz und Statik noch überprüft werden müsse. Dieser Verkauf erfolgte am 04.04.06. Am 05.04.06 wurden für 5,275 Mio. Euro das Eurocenter an ein Ehepaar an Würzburg verkauft, das im Bereich der Dentaltechnik tätig sei. Ein Ärztezentrum soll dort entstehen. Das Siemensgebäude ist nicht verkauft. Durch diese Verkäufe kommen 15,5 Mio. Euro in die Masse, so dass unter Abzug von Grundpfandrechten frei verfügbar 9,7 Mio. Euro seien. Der Verkauf der Türme war bereits vor der Insolvenz von dem Initiator geplant gewesen mit dem Ziel, die Anlegerinteresse zu umgehen und die IBEKA still zu liquidieren. Aufgrund der Einnahmen aus den Immobilienverkäufen soll es derzeit denkbar sein, rein rechnerisch die bilanzielle Überschuldung zu verneinen bei der Annahme, dass die atypischen Anleger freilich bilanziell leer ausgehen. Das Ziel des Insolvenzverwalters sei es aber, dieses zu verhindern, um eine Machtübernahme durch die alte Führungsmannschaft zu vermeiden. Es stehen derzeit daher ca. 18,5 Mio. an Masse zur Verfügung. Die Einzahlungen an die IBEKA betrugen insgesamt 117 Mio. Euro. Dieser Betrag schließt die Einzahlungen aller Beteiligungsgesellschaften (s.u.) ein. Der Insolvenzverwalter meinte, er habe für den Hotelturm einen relativ geringen Preis erhalten, weil erhebliche Baumängel vorgelegen hätten, der Keller voll Wasser gestanden habe und eine Notsanierung habe durchgeführt werden müssen. Nach Angaben eines Anwesenden auf der Gläubigerversammlung, die vom Wachdienst bestätigt wurden, soll der Initiator der Eurogruppe mehrfach versucht haben, ins Eurocenter einzudringen. Es war bei dem Hotelturm von Anfang an geplant, die beiden oberen Geschosse nicht für den Hotelbetrieb zu nutzen, sondern als Penthousewohnungen für den Initiator. Die Mieteinnahmen aus dem Siemenshaus und dem Eurocenter wurden per Abtretung in private Hände geschleust. Diese Umleitung der Finanzströme wurde durch den Initiator bewirkt. Das Highlight auf der Gläubigerversammlung bestand darin, dass der besonders umtriebige Vermittler S., der auf seiner Website vor Anlegeranwälten warnt, versuchte, sich in den Gläubigerausschuss mittels nicht vorliegender Vertretungsmacht einzuschleichen. Angeblich vertrete er 800 Anleger, insbesondere aus der Bialek AG, Lenz, Goj und Knothe AG, für die Wahl des Gläubigerausschusses. Anerkannt waren bei ihm ca. 24.000 Stimmenanteile, er behauptete aber sinngemäß, er würde die oben genannten Beteiligungsgesellschaften vertreten und hätte auch beim Einschecken entsprechende Vollmachten abgegeben. Dieses bestritt allerdings der zuständige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Hanselmann sofort aus dem Publikum: „Das wüsste ich aber, noch vertrete ich die Beteiligungsgesellschaften als Insolvenzverwalter“. Daraufhin schwieg der umtriebige Vermittler S. Sein Antrag wurde per Gerichtsbeschluss abgewiesen. Zu hören war auch, dass einer der maßgeblichen Vertriebler mit dem faktischen Geschäftsführer der ehemaligen Futura Finanz, Herrn T., in Berlin erneut auf Tour sei. Es bestünden schon faktische Nachfolgegesellschaften.

Euro-Gruppe, 05.04.06: Zu den Beteiligungsgesellschaften der IBEKA (also Bialek AG u.a.) erstattete der Insolvenzverwalter RA Hanselmann am 05.04.06 auf den Gläubigerversammlungen wie nachstehend Bericht: Zwischen 1995 und 1997 beteiligten sich ca. 5600 atypische Gesellschafter an der IBEKA AG. Später waren derartige atypische Beteiligungen nur über die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften möglich, die Ihrerseits wiederum mit atypischen Beteiligungen an der IBEKA beteiligt gewesen waren. An diesen Beteiligungsgesellschaften (also GOJ AG, Bialek AG, usw. siehe unten) war der Initiator der Euro-Gruppe mehrheitlich beteiligt. Insgesamt waren 30.000 Anleger investiert. Gegen die Eurogruppen wurden nach den Erkenntnissen des Insolvenzverwalters ca. 8.000 Prozesse geführt. Von 1995 bis 2000 fand die Eurogruppe großen Zuspruch. Eine Wende trat im Jahre 2000 ein. Vielen Kunden zahlten nicht mehr.

Die Buchhaltung wurde nur bis 2005 geführt, ab diesem Zeitpunkt fand keine Aktenverwaltung mehr statt, sondern nur noch eine Sammlung von Papieren in Gestalt eines riesigen Müllhaufens. Die Einzahlungen betrugen insgesamt 109,6 Mio. Euro, die Zeichnungssumme belief sich auf ca. 800 Mio. Euro. Davon gingen 64,3 Mio. Euro an die AVB, also ca. 60 %, an die Vertriebsgesellschaft der Eurogruppe. Diese stellte am 16.11.05 den ersten Insolvenzantrag. Von den eingenommenen 64,3 Mio. Euro gingen ca. 45 % an den Vertrieb, diese Zahlungen erfolgten “nach Gutsherrenart”, also nach Gutdünken, häufig ohne Gegenleistung und ohne spätere Anrechnung. Ca. 3,5 Mio. Euro wurden vom Insolvenzverwalter vom Vertrieb zurückgefordert. Der Initiator bezog ca. 5 Mio. Euro an Provisionen und Gehältern. Die AVB wurde zu 100 % von einer Verwandten des Initiators gehalten, deren Ehemann war Geschäftsführer der AVB. Diese war seit 2003 überschuldet. Es stehen 4 Mio. Steuerschulden aus. Die AVB erhielt den Löwenanteil der Einnahmen.

Bei den ratierlichen Einzahlungen gingen die ersten 3,5 Jahre für Provisionen drauf. Die IBEKA AG war Eigentümerin des Eurocenters, des Siemensgebäudes und des Hotelturmes, alles prestigeträchtige Bauten in Würzburg. Die steuerlichen Verluste wurden willkürlich zugeordnet, so die Feststellungen des Insolvenzverwalters, so dass hier mit Nachforderungen der Wohnsitzfinanzämter irgendwann einmal zu rechnen ist. Der Insolvenzverwalter erklärte sich bereit, die Bilanzen, die nur bis 2002 vorlagen, gegebenenfalls, falls es Sinn mache, nachzuarbeiten (Schätzungen wären auch denkbar). Der Insolvenzverwalter erkennt alle Ansprüche nach § 38 InsO an.

Der Insolvenzverwalter verneinte die Nachschusspflicht, was von der Gläubigerversammlung etwas differenzierter gesehen wurde und zum Streit führte. Der Führungszirkel der Eurogruppe soll danach von den Nachschusspflichten, die atypische Beteiligungen gerade in Bezug auf die verdeckten Gewinnausschüttungen (bei Mitgesellschaftern) nach sich zu ziehen pflegen, nicht freigestellt werden. Ihm gleichgestellt werden sollen diejenigen, die von dem Risiko profitieren, es kannten oder kennen mussten. Die korrekte Abgrenzung ist bislang noch nicht entschieden, war umstritten und soll weiterer Gläubigerversammlungsentscheidungen vorbehalten werden. Es fand die letzte Betriebsprüfung 1997 statt. Ein Verschulden wurde hier nicht vom Insolvenzverwalter angenommen.

Bei der IBEKA beliefen sich die Handwerkerschulden auf 9 Mio. Euro. Die Gebäude der IBEKA bringen die folgenden Monatsmieten: Siemenshaus Euro 47.000,--, Eurocenter Euro 36.000,--, beim Hotelturm (Rohbau) nichts. Der Renditeansatz war unrealistisch gewesen. Für die Amortisation wäre ein Zeitrahmen von 36 Jahren erforderlich gewesen. Vor der Insolvenz hatte die Eurogruppe geplant, die Sache per Liquidation abzuwickeln. Für eine Haftung des Wirtschaftsprüfers bestehen Ansätze, die noch einer weiteren Verfolgung bedürfen. Hier sind allerdings die Anleger selbst gefordert, da der Insolvenzverwalter derartige Ansprüche nicht zur Masse ziehen kann. Für die IBEKA ist mit einer Quote von 5-10 % zu rechnen, für die Anleger der Beteiligungsgesellschaften, die kein Vermögen außer Forderungen gegenüber der IBEKA besitzen, liegt die Quote nach den Angaben des Insolvenzverwalters im einstelligen Bereich. Die Gläubigerversammlung der IBEKA findet am 06.04.06 statt. Wie die Anlegeransprüche hier behandelt werden, ob nach § 38 oder nach § 39 InsO (also nachrangig) war noch nicht zu erfahren.

Euro-Gruppe, 30.03.06: Aus den Gründen der Konzernhaftung mussten die Schadensersatzansprüche bei allen insolventen Gesellschaften gesondert angemeldet werden. Sollten die Fristen versäumt worden sein, ist dieses so wild nicht, da geringfügige Fristüberschreitungen unschädlich sind. Welche Forderungsanmeldung dann wirklich durchgreift, bleibt späteren Entscheidungen des Insolvenzverwalters und des Gerichts vorbehalten. Voraussetzung einer derartigen Klärung sind zunächst die Anmeldungen.

Euro-Gruppe, 13.01.06: Hilfreich für die Optimierung von Rückzahlungsansprüchen ist das Kammergerichtsurteil gegen den Vorstand der Goj, das in WM 2005, 1748 in pseudonymisierter Form publiziert worden ist (Urteil Kammergericht Berlin vom 21.03.2005, 8 U 185/04 WM 2005, 1748, rechtskräftig) und mit dem unsere Partnerkanzlei in Erfurt das Niveau der Rechtsprechung zur Vorstandshaftung bei atypischen Beteiligungsgesellschaften insgesamt steigerte. Die Vorstände aller Gesellschaften der Euro-Gruppe haften danach u.U. persönlich.

Es gibt freilich Unwägbarkeiten. Ein Amtsgericht aus dem Regierungsbezirk Münster verurteilte vor wenigen Tagen einen Anleger zur Zahlung rückständiger Rateneinlage aus einem atypischen Beteiligungsvertrag an eine Publikumsgesellschaft aus dem grauen Kapitalmarkt, ohne sich von den unzureichenden Kapitalmarktinformationen überzeugen lassen zu wollen (anonymisierte Urteilsbegründung).

Gegen die Euro-Gruppe konnten selbstverständlich Ansprüche in siebenstelliger Höhe erstritten werden, die auch an die Anleger gezahlt wurden.

Nach Ansicht des OLG München hatten die Anlagevermittler der Euro-Gruppe die Aufklärungspflicht verletzt, da der Eindruck erweckt worden war, es sei eine fest monatliche Verzinsung garantiert. Stattdessen hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass eine spätere Auszahlung gefährdet sei (Az.: OLG München, 15 U 4342/04). Das Kammergericht Berlin hatte eine Vertriebstochter der Euro-Gruppe auf Schadensersatz an den Anleger verurteilt (2 U 157/03).

Euro-Gruppe, 02.01.06: Unsere Partnerkanzlei in Erfurt führte ca. 700 Prozesse gegen die Euro-Gruppe und erstritt ca. 400 Urteile in den letzten Jahren vor dem Kammergericht Berlin, dem OLG Bamberg, dem Thüringer OLG und dem OLG F.a.M. Ebenfalls konnte eine Verurteilung des Vorstandes erreicht werden. Der Initiator der Euro-Gruppe hatte das Schattenreich seinerzeit noch als Freigänger gegründet. Diese Immobilien dürften ca. 20 Mio. Euro wert sein. Es bestehen erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber Baufirmen. Insgesamt dürfte die Euro-Gruppe schätzungsweise 200-300 Mio. Euro an Anlegergeldern eingenommen haben. Ein wesentlicher Teil ging für die Gründungskosten drauf. Die meisten Unternehmungen der Euro-Gruppe hatten in die IBEKA investiert, die wiederum die Bautätigkeit betrieb. Es dürfte damit zu rechnen sein, dass noch ca. 10 Mio. Euro verteilt werden könnten an die Gläubiger. Für den einzelnen bleibt damit wenig übrig. Wahrscheinlich ist, dass nur wenige hundert Kläger gegen den Insolvenzverwalter obsiegen und erst dadurch eine namhafte Quote generieren werden.

Euro-Gruppe: Insolvenzanträge für alle Gesellschaften Die Unternehmen der Euro-Gruppe in Würzburg stellten Insolvenzantrag, nachdem zuvor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ins Leere liefen. Betroffen sind 15 Beteiligungsgesellschaften. Die Begründung der Schadensersatzansprüche der Anleger dürfte auf der Grundlage der beigefügten Entscheidung des OLG Jena in Sachen Ibeka AG gesichert sein.

Name

Aktenzeichen

Anmeldefrist

Berichtstermin

Insolvenzverwalter

 

Bialek AG

1 IN 661/05

30.03.06

05.04.06 13.00 h

RA Fraas

GOJ AG

1 IN 654/05

30.03.06

05.04.06 13.00 h

RA Hanselmann

GOJ II AG

1 IN 655/05

30.03.06

05.04.06 13.00 h

RA Hanselmann

Pierenz AG

1 IN 658/05

30.03.06

05.04.06 13.00 h

RA Hanselmann

Schuster-Schreiber AG

1 IN 660/05

30.03.06

05.04.06 13.00 h

RA Hanselmann

Euro-Pool AG

1 IN 651/05

15.04.06

05.04.06 15.30 h

RA Hanselmann

Knothe AG

1 IN 659/05

30.03.06

05.04.06 15.30 h

RA Hanselmann

Lenz AG

1 IN 656/05

30.03.06

05.04.06 15.30 h

RA Hanselmann

Lenz II AG

1 IN 657/05

30.03.06

05.04.06 15.30 h

RA Hanselmann

IBEKA AG

1 IN 629/05

1 IN 630/05

1 IN 694/05

1 IN 650/05

31.03.06

06.04.06 10.00 h

RA Fraas