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Guthmann & Roth AG

Wie bekannt ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) am 04.10.2002 beim AG Berlin Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der in Berlin ansässigen Wertpapierhandelsbank Guthmann & Roth AG gestellt. Nach Auskunft der BAFin bestehe Unklarheit über den Verbleib von Treuhandgeldern in einem Umfang von Euro 35 bis 40 Mio. Einen Totalausfall dieser Gelder könne das Unternehmen nicht mit eigenen Mitteln ausgleichen. Es bestehe der Verdacht, dass diese Gelder veruntreut worden seien. Überraschend war, wie dieses Unternehmen 1998 die vorläufige Genehmigung zur Führung von Bankgeschäften vom damaligen Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen erhielt - wenn auch formal in Ordnung.

Die Guthmann & Roth AG wurde 1993 als GmbH gegründet. Ihr Geschäftsgegenstand war die Vermittlung von Finanzdienstleistungen äußerst komplizierter Art. Das Geld wanderte in dunkle Kanäle. Bis zur Insolvenz zeigte sich dieses Unternehmen allerdings gegenüber geschädigten Anlegern großzügig.

Wegen der Veruntreuung und wegen der Verharmlosung der mit den Anlagen verbundenen Risiken kommen gegen die Guthmann & Roth AG für deren Anleger Schadensersatzansprüche in Betracht. Darüber hinaus erscheint es zur Vermeidung von Fristversäumnissen ratsam, daß geschädigte Anleger ihre Schadensersatzansprüche zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Aussichten auf Schadensersatzansprüche bestehen bei denjenigen Rechtsschutzversicherten, bei denen zum Zeitpunkt des Prospekterhaltes noch die ARB 75 galten (also Altversicherungen). In diesen Fällen gibt es problemlos Kostenschutz. Wer über die ARB 94 oder spätere verfügt, erhält nach derzeitiger - allerdings gerichtlich nicht geklärter Rechtslage - keinen Rechtsschutz.