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Langenbahn KG
Ausführlich dazu mehr in der vom Insolvenzverwalter empfohlenen Webpage members.tripod.de Langenbahn von Herrn Thomas Rüder.
Das Unternehmen Langenbahn KG wird derzeit fortgeführt. Es werden 42 Einzelobjekte verwaltet. Die wirtschaftliche Verwertung der Objekte wird dadurch erschwert, daß die Verkaufsunterlagen (Baugenehmigungen, Bau- und Ausführungspläne, Mietverträge etc.) trotz mehrerer hochbezahlter Mitarbeiter in einem desolaten Zustand vorgefunden worden sind. Trotzdem konnten Gelder für die Insolvenzmasse generiert werden. Am 28.12.2000 wurde der Verkauf der Objekte Philippsthal, Langenburkersdorf, Cottbus und Herford beurkundet. Der Verkaufspreis beträgt insgesamt DM 29.100.000,--. Desweiteren konnte für die Leasingobjekte Peine und Wilhelmshaven die bisherige Hauptmieterin AVA gewonnen werden, als Leasingnehmerin in die Leasingverträge einzutreten. Dadurch konnten bisher für die Absicherung des Leasingvertrages angelegte Bardepots ebenfalls der Insolvenzmasse zufließen. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von mehrern Millionen DM. Zudem hat der Insolvenzverwalter festgestellt, daß bei nicht wenigen Bestandsobjekten größere Leerstände vorhanden waren, die zwischenzeitlich jedoch behoben werden konnten. So konnten die monatlichen Nettokaltmieteinnahmen um DM 12.000,-- erhöht werden. Inzwischen gehen überdies 97 % der Sollmieten regelmäßig ein. Auch die KG-internen Gemeinkosten wurde gesenkt. Während sich die Kosten laut GuV-Rechnung für das Jahr 1999 monatlich auf DM 1.106.308,-- beliefen, liegen sie derzeit nur noch bei 90 % dieses Betrages. Die Kontostände stellten sich per 01.01.2001 wie folgt dar:
Segment IKonto Nr.51496868DM 458.343,33
Segment IIKonto Nr. 51496876DM 1.256.396,35
Segment IIIKonto Nr.51496884DM 1.104.005,82
Segment IVKonto Nr.51496892DM 436.115,11
Segment VIKonto Nr.51496914DM -100.221,20
Segment VIIKonto Nr. 51496922DM 187.183,87
MasseKonto Nr. 51481763DM 921.817,21
MasseFestgeldDM 6.724.601,31
Über eine Quote für die Insolvenzgläubiger vermag der Insolvenzverwlter derzeit noch keine abschließenden Angaben zu machen. Desweiteren soll nicht klar sein, welche Verfahrensstellung dem atypisch stillen Gesellschafter zukommt, insbesondere ob dieser als Insolvenzgläubiger anzusehen ist. Diese Frage soll in einem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Paulus, Berlin, geklärt werden.
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