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Neben Schadensersatzansprüchen bestehen Entschädigungsansprüche

810 IN 300/05 P  

 In dem Insolvenzverfahren

    Über das Vermögen der

    Phoenix Kapitaldienst GmbH

    Gesellschaft für die

    Durchführung und Vermittlung

    von Vermögensanlagen

Vilbeler Straße 29, 60313 Frankfurt/Main

Erstatte ich zum heutigen Prüftermin folgenden ersten

Zwischenbericht des Insolvenzverwalters vom 24.11.05 (pseudonymisiert) über das Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH Gesellschaft für die Durchführung und Vrmittlung von Vermögensanlagen

I.

Verwertung der Insolvenzmasse

Anfechtungssachverhalt

Entsprechend der Beschlusslage des vorl. Gläubigerausschusses wurde zwischenzeitlich ein Prozessanwalt mir der Rückforderung der in anfechtbarer Weise am 09./ 10. März 2005 an Anleger aus dem persönlichen Umfeld von Herrn M. geleisteten Zahlungen beauftragt. Die Rückforderungsansprüche sollen zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Weiterhin wurde eine Auszahlung an einen weiteren Kunden am 10. März 2005 in Höhe von € 837.048,48 festgestellt. Bei diesem Kunden lag jedoch eine fristgerechte Kündigung vor, so dass es sich um eine kongruente Befriedigung handelt. Es wird derzeit überprüft, ob und wieweit hier im Wege der Insolvenzanfechtung eine Rückforderung erfolgen kann, wobei eine weitere Schwierigkeit darin besteht, dass der Kunde seinen Sitz in Luxemburg hat.

Hinsichtlich der übrigen Auszahlungen auf Scheingewinne liegen noch keine weitreichenden Erkenntnisse vor. Nachdem festgestellt wurde, dass die aus der schuldnerischen Buchhaltung übernommenen Daten so inkonsistent waren, dass eine händische Nachbearbeitung der fehlerhaften Datensätze nur einem erheblichen Aufwand und einem großen Fehlerrisiko möglich gewesen wäre, wurde bei den durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmten Datenträger des Prokuristen NN. die den Kunden erteilten Kontoauszügen zugrunde liegenden Druckdateien für die Zeit August 1995 bis Dezember 2002 gefunden. Diese Datenträger wurden dem Unterzeichner im September 2005 zugänglich gemacht. Aus den Druckdateien können sie wesentlichen Daten extrahiert und in eine neu aufzubauende Datenbank überspielt werden. Die Daten wurden mittels Stichproben mit den Kundenakten abgeglichen. Es haben sich dabei keine Diskrepanzen ergeben, so dass wir davon ausgehen, dass sich aus den Druckdateien eine belastbare Datenbank erstellen lässt. Die Arbeiten hieran dauern jedoch noch an, problematisch könnte insbesondere die Zusammenführung mit den Buchhaltungssystem BAAN für die Zeit ab Januar 2003 sein.

Dänische Beteiligung

Am 27. Oktober 2005 konnten ein weiterer Ortstermin in Dänemark wahrgenommen werden. Der Unterzeichner hatte zum einen Gelegenheit, mit den beiden Liquidatoren die aktuelle Situation hinsichtlich der Liquidation insbesondere wegen des Ende September 2005 eingereichten Jahresbeschlusses nebst Steuererklärungen – zu besprechen.

Zum anderen waren die wesentlichen Prozessbevollmächtigten von skandinavischen Anlegern, die zwischenzeitlich im Rahmen der Liquidation der dänischen Tochtergesellschaft Ansprüche geltend machen, zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Der Unterzeichner hat diese Gläubigervertreter ausführlich über den Stand des Insolvenzverfahrens der deutschen Gesellschaft informiert. Hierbei konnte eine englische Übersetzung des zum Berichtstermin erstellen schriftlichen Berichts ausgehändigt werden.

Als Ergebnis der Besprechung wurden die beiden Liquidatoren beauftragt, bis Jahresende eine rechtliche Stellungnahme zu der Frage der Haftung der dänischen Gesellschaft zu erstellen. Nachdem wir davon ausgehen, dass bis dahin auch bessere Erkenntnisse, ob Herr DB. tatsächlich in den Betrug verwickelt war, vorliegen, ist beabsichtigt eine weitere Besprechung im Laufe des Monats Januar 2006 durchzuführen, um sodann abzustimmen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich wird.

Kontoguthaben Standard Charaktered Bank Dubai

Aus heutiger Sicht und nach Mitteilung der von uns beauftragten Anwaltskanzlei Allen & Overy mit Sitz in Dubai, wird voraussichtlich in Dubai ein gesondertes Verfahren durchzuführen sein, das unserem Aufgebotsverfahren oder auch einem Partikularinsolvenzverfahren ähnelt. Nach den mir bislang erteilten Informationen hatte die Schuldnerin in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine gesonderte Lizenz, was nun dazu führt, dass die Gläubiger mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten dort öffentlich dazu aufgefordert werden müssen, ihre Ansprüche „anzumelden“. Nach den jetzigen Erkenntnissen sollen diese Gläubiger sodann vorrangig aus den in Dubai befindlichen Vermögenswerten, also insbesondere dem Bankguthaben (ca. 521 T€) zu befriedigen sein. Eine abschließende Stellungnahme der von uns beauftragten Juristen insbesondere auch hinsichtlich der Konkurrenz zu der Beschlagnahmewirkung des deutschen Insolvenzverfahrens liegt jedoch noch nicht vor.

II.

Gläubigerausschuss

Die erste Sitzung des erweiterten Gläubigerausschusses wurde für Montag, den 28. November 2005 terminiert. Im Anschluss an diese Sitzung wird eine weitere Besprechung mit der EdW wegen der Koordination der Entschädigungen und die von Seiten der Insolvenzverwaltung möglicherweise zu schaffenden Voraussetzungen stattfinden.

III.

Insolvenzforderungen

Bislang wurden Forderungen angemeldet in Höhe von insgesamt 1.672.672.868,05 €. Hiervon entfallen auf die Forderungsanmeldung der EdW 800.303.214,80 €. Von den angemeldeten Forderungen wurden zwischenzeitlich Forderung in Höhe von  5.599,97 € wieder zurück genommen.

IIm heutigen Prüftermin können Forderungen in Höhe von 53.455.479,60 € geprüft werden. Es handelt sich nicht um Forderungen von Anlegern des Phoenix Managed Account, sondern im wesentlichen um Forderungsanmeldungen von Lieferanten, Arbeitnehmer und insbesondere Vermittlern.

Von diesen Forderungen konnte wiederum ein Teil in Höhe von 631.325,74 € zur Insolvenztabelle anerkannt werden, wohin gegen der Restbetrag zu bestreiten war. Aus heutiger Sicht werden jedoch von den derzeit noch bestrittenen Forderungen zumindest Teilbeträge noch nachträglich zur Tabelle festzustellen bzw. zu berichtigen sein.

Die Insolvenzgläubiger haben bereits seit dem Berichtstermin die Möglichkeit über die Website www.schubra.de Einsicht in die Insolvenztabelle zu nehmen und zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die von ihnen angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle aufgenommen wurde. Diese Einsichtsmöglichkeit besteht auch für die Forderungsanmeldungen, die im heutigen Prüftermin nicht geprüft werden.

An gleicher Stelle steht der schriftliche Bericht zum Berichtstermin in deutsch sowie in einer englischen Übersetzung zur Verfügung.

IV.

Aussonderung

Der an Herrn Prof. Dr. Bork erteilte Auftrag zur Würdigung der Frage, ob und in welchem Umfang Aussonderungsansprüche von Anlegern an den so genannten „Treuhandkonten“ besteht, wurde präzisiert. So ist insbesondere die Frage konkretisiert worden, wie die möglicherweise bestehenden Aussonderungsansprüche, welche in Konkurrenz zueinander stehen würden, abzugrenzen und zu konkretisieren wären. Wir gehen derzeit davon aus, dass das Gutachten noch im laufenden Kalenderjahr vorliegen wird.

V.

Insolvenzplan

Zur Prüfung der Frage, ob im vorliegenden Verfahren ein Insolvenzplan geeignet ist, die bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen zu lösen, um eine beschleunigte Auszahlung der vorhandenen Mittel an die Insolvenzgläubiger vornehmen zu können, wurde ein Antrag an die Schultze & Braun GmbH Rechtanwaltsgesellschaft – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt, die rechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes sowie der Regelung von potentiellen Aussonderungsansprüchen zu prüfen. Zu der anstehenden Sitzung des Gläubigerausschusses soll ein erstes Zwischenergebnis vorliegen, dass als weitere Diskussionsbasis dienen wird.

VI.

Massebestand

Derzeit werden auf den verschiedenen Anderkonten folgende Guthaben geführt:

Vormalige „Nostrokonten“

Kontonummer 200 110 640, Frankfurter Sparkasse  18.065.599,12 €

Kontonummer 200 100 3561, KSK Freudenstadt  50.000.000,00 €

Kontonummer 200 130 714, Frankfurter Sparkasse    314.436,31 €

Insgesamt:    68.380.035,43 €

 

Vormalige „Treuhandkonten“

Kontonummer 200 110 659, Frankfurter Sparkasse  12.683.870,71 €

Kontonummer 200 100 3545, KSK Freudenstadt  50.000.000,00 €

Kontonummer 200 100 3750, KSK Freudenstadt  50.000.000,00 €

Kontonummer 88 567 050 06, Berliner Volksbank  50.031.327,08 €

 

Insgesamt:  2.715.197,79 €

Den nächsten regulären ausführlichen Zwischenbericht werde ich unaufgefordert turnusgemäß im April 2006 einreichen.

RA Frank Schmitt, Insolvenzverwalter