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32 Mio. US-$ für Opfer: Deutsche Geschädigte von Result Securities gesucht
In dem Strafverfahren U.S. v. S.-R et.alt., CR-06-00694-RLC (S.D.N.Y.) ist die Strafmaßfestsetzung gegen den deutschen Verantwortlichen R.-S. noch einmal bis Anfang Juli 2008 verschoben worden. Bereits im März 2008 war ein Mitverantwortlicher zu einer Gefängnisstrafe von 51 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Opfer sind im wesentlichen Deutsche.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Laufe des Verfahrens insgesamt US $ 31.092.000 sowie ein Grundstück in Water Mill, New York, ein Grundstück in Park Ridge, New Jersey, zwei Mercedes-Geländewagen und einen Mercedes SLK 55 Roadster beschlagnahmt. Während des Verfahrens wurde ein Schweizer Bankkonto beschlagnahmt, dessen Guthaben die Staatsanwaltschaft derzeit recherchiert.
Das beschlagnahmte Sach- und Geldvermögen in Höhe von rund 32 Mio. US $ kann zur Wiedergutmachung der Betrugsopfer der Angeklagten und Rückzuahlung von Anlegergeldern der im Zusammenhang mit den Unternehmen
Results Securities Inc.
Results Organization Inc.
Results FX Inc.
Direct Participation Inc.
Signature Investments Inc.
U.S. Investments & Commerce Inc.
SolfLead Inc.
us-funds.com
veruntreuten bzw. unterschlagenen Gelder zur Verfügung gestellt werden, wenn das Gericht den Verfall zu Gunsten der Geschäften im Strafmaß anordnet.
Geschädigte Anleger können sich bei Interesse unter Verwendung des Vertretungsformulars (welches wir gleich weitersenden) melden oder direkt an den Kollegen Rechtsanwalt Naber wenden (Kanzlei Naber PC., 300 Central Avenue Suite 320 in Great Falls, Montana 59401, Fax 001 406 452 6599 (http://www.naberpc.com)). Kosten entstehen durch die Vertretung nicht.
Der Kollege Naber, Rechtsanwalt in Bremen und Attorney at Law in Great Falls, Montana, wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General (Generalstaatsanwalt von Montana) zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtlichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt. Er ist für mehrere Anlegerschutzkanzleien in Deutschland tätig.
Result Securities, Inc.: deutsche Schadensersatzansprüche in New York rechtzeitig anmelden
27.10.2007 17:10:12
(PA) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hatte am 03.11.2004 der Results Securities, Inc., New York, untersagt, die Anlagevermittlung und die Finanzportfolioverwaltung im Bereich von Finanztermingeschäften in Deutschland zu erbringen. Die Firma verfügte nicht über die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis. Gegen den Verantwortlichen der Results Securities, Inc., den Deutschen Herrn S.-R., wird am 9.12.07 vom Bundesgericht Südliches New York das Strafmaß verkündet u. a wegen Mittäterschaft und Verabredung zum Wertpapierbetrug (Az. dortens CR-06-694-RLC), Herr S.-R. soll in Deutschland rund $ 18 Millionen infolge von Finanztermingeschäften eingenommen und Kauf- und Verkaufsbestätigungen gegenüber Anlegern gefälscht haben, ohne dass das Geld tatsächlich je wirklich an der Börse angelegt wurde. Die Staatsanwaltschaft Südliches New York beschreibt seinen Lebensstil als aufwendig. Es ist daher anzunehmen, dass Vermögenswerte für Geschädigte zur Restitution bereitgestellt werden. Die Gerichtsakte ist in großen Teilen zwar nicht öffentlich, der Verfahrensgang kann aber anhand des elektronischen Inhaltsverzeichnisses recht gut nachvollzogen werden. Anleger können ihre Ansprüche nach dem US-Opferschutzgesetz, dem Justice for All-Act, bei der StA Südliches New York geltend machen. Die Anzeige der Anmeldung an das Gericht hat elektronisch zu erfolgen über https://ecf.nysd.uscourts.gov/cgi-bin/ShowIndex.pl (document filing system-Link). Obwohl Opferrechtsbehelfe grundsätzlich nicht fristgebunden sind, ist dennoch davon auszugehen, dass das Gericht Vermögensverfall anordnen wird, falls Schadensersatzansprüche nicht fristgerecht angemeldet werden. Restitutionsansprüche sind also zeitnah anzumelden. Geschädigten können sich durch den Kollegen Rechtsanwalt Helge Naber, Montana, vertreten lassen (http://www.naberpc.com). Er ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert und verfügt über eine Anwaltszulassung sowohl in den USA als auch in Deutschland. Es besteht eine ständige Kooperation mit den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken (Kapitalanlagerecht), Bremen – Erfurt. In Notfällen erhalten Sie Auskünfte über die Anwaltshotline 01724107745.
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