• RAe und Notar
  • Robert, Kempas u. Segelken
  • Sögestraße 34 (Eingang Pelzerstraße 4)
  • 28195 Bremen
  • Tel.: 0421/321121
  • Tel.: 0421/321122
  • Fax.: 0421/18944
  • (24-h-Dienst, Notfälle: 01724107745
  • und
  • 01732706658
  • Impressum
  • Segelken@anwalt-a.de

Kontakt:

E-Mail-Anfragen werden werktags bis 19.00 Uhr beantwortet  

(Tel.: 0421/321121 - Fax.: 0421/18944)

Neben Schadensersatzansprüchen bestehen Entschädigungsansprüche

Süddeutsche Zeitung v. 01.08.03

Hoffnung für geprellte Anleger

Richter fällen zwei weitere Urteile in der Wabag-Affäre

München In der Affäre um die betrügerischen Geschäfte der oberbayerischen Anlagefirma „Wirtschaftsanalyse und Beratungs AG“ (Wabag) steigen nach Einschätzungen von Juristen die Chancen der geprellten Anleger, Schadensersatz-Ansprüche zu erstreiten. Anlass für diese Prognose sind zwei Urteile, die nun vor Münchner Gerichten gefallen sind. So verurteilten die Richter des Landgerichts München I in einem zivilrechtlichen Prozess den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wabag-Tochtergesellschaft Trentec wegen Kapitalanlagebetrugs zu einer Schadensersatzzahlung von 26843 Euro an einen Kapitalanleger. Dem ehemaligen Vorstandschef wird vorgeworfen, durch falsche Angaben im Emmissionsprospekt seiner Aktiengesellschaft Anleger über die tatsächliche Verwendung des von ihnen eingezahlten Geldes getäuscht und dabei bedingt vorsätzlich gehandelt zu haben. Nach Ansicht von Experten ist besonders der Nachweis der Vorsätzlichkeit schwer zu erbringen und kann in diesem Fall als besonderer Erfolg für den betrogenen Kapitalanleger gewertet werden.

Bereits im vergangenen Monat hatte das Amtsgericht München in einem Strafverfahren außerdem zwei ehemalige Vorstände der Raiffeisenbank Dingharting, der Hausbank der Wabag-Gruppe, wegen Beihilfe zum Kapitalerhöhungs-Schwindel zu Geldstrafen verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, falsche Bestätigungen über nicht vorhandenes Wabag- Kapital ausgestellt zu haben. „Ein strafrechtlicher Prozess mit diesem Ergebnis ebnet den Weg für weitere Richtersprüche zum Vorteil der getäuschten Wabag-Anleger“, freut sich die Münchner Anwältin einiger Geschädigter, Katja Fohrer.

Die Trentec-Mutterfirma Wabag war 1991 in Oberhaching gegründet worden und soll laut Staatsanwaltschaft seitdem etwa 5000 Anleger um insgesamt 100 Millionen Euro betrogen haben. Ihnen war eine ökologisch korrekte Investition in Recycling-Unternehmen in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands zusammen mit Renditen von bis zu 32Prozent versprochen worden. Eine dieser Projektgesellschaften war die Trentec AG, eine Wertstoff-Rückgewinnungsanlage im thüringischen Rockensußra. Die Geschäftsidee der Trentec: Alte Panzer der Nationalen Volksarmee sollten in Rockensußra verschrottet und anschließend zu neuen Blechdosen verarbeitet werden. Ende1999 gingen bei der Münchner Staatsanwaltschaft erste Anzeigen ein. Nach umfangreichen Nachforschungen scheint nun klar zu sein, dass die inzwischen aufgelöste Mutterfirma Wabag und ihre 13 Tochter-Aktiengesellschaften nur einen kleinen Teil des von den Anlegern eingezahlten Geldes investiert haben, der Löwenanteil dürfte dagegen ohne Umwege in die Taschen einiger Weniger gewandert sein. Mehrere Wabag-Führungskräfte sind bereits wegen Betrugs zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden, weitere Prozesse laufen.

Datum: 28.06.2003 Münchener Merkur: Verstrickt in WABAG-Affäre Bankvorstände schuldig gesprochen Straßlach-Dingharting (msc) - Nach Überzeugung des Amtsgerichts München haben ehemalige Vorstandsmitglieder der Raiffeisenbank Straßlach-Dingharting (inzwischen Raiffeisenbank Isartal) für die Initiatoren der Oberhachinger Firma WABAG falsche Bestätigungen über das verfügbare Gründungs- beziehungsweise Erhöhungskapital ausgestellt. Die beiden Bankfachleute wurden am Ende des Strafverfahrens in der Pacellistraße der Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel schuldig gesprochen. Eine kurze Rückschau: 2001 wurde die Fusion der Raiffeisenbank Straßlach-Dingharting mit der Raiffeisenbank Isartal wegen des Verdachts einer Verstrickung in die so genannte WABAG-Affäre vorerst zurückgestellt. Erst im vergangenen Jahr schlossen sich die beiden Genossenschaften zusammen. Der damalige Vorstandsvorsitzende musste vor der Fusion zurücktreten. Die Oberhachinger Dachgesellschaft WABAG hatte in den neunziger Jahren mehrere Recyclingunternehmen gegründet, Kapitalanleger akquiriert und um ihr Geld geprellt (wir berichteten) - insgesamt handelt es sich um eine Summe von 200 Millionen Mark. Für einen Teil der Geschädigten will die Münchner Anwältin Katja Fohrer das Geld zurückgewinnen. Um die Anleger beteiligen zu können, mussten die inzwischen rechtskräftig verurteilten Firmengründer Kapitalerhöhungen vorweisen. Dazu wiederum benötigten sie die Bestätigung ihrer Hausbank vor dem Registergericht, in diesem Fall eben der vormaligen Raiffeisenbank Straßlach-Dingharting.

Und hier kommt der Bankvorstand ins Spiel. Das Gericht ist überzeugt, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in sieben Fällen überführt zu haben. Mit anderen Worten: Er soll sieben Bestätigungen erteilt haben. Der zweite Vorstand unterschrieb viermal. Tatsächlich aber stand der Firma das ausgewiesene Geld auf dem Konto nicht zur freien Verfügung. Die Bänker versicherten die Verfügbarkeit trotzdem mit ihrer Unterschrift. Dabei handelte es sich laut Anwältin Fohrer um so genanntes Vorzeigegeld, das von den einzelnen Tochtergesellschaften hin und her überwiesen wurde. Die Urteile (der Vorsitzende bekam 90 Tagessätze, der Vize 60) vom 3. Juni sind derzeit noch nicht rechtskräftig. Beide haben mittlerweile Berufung eingelegt. Für eine Stellungnahme zum Urteil waren die Vorstandsmitglieder der Raiffeisenbank Isartal gestern nicht zu erreichen.

mmDatum: 05.07.2003 Münchener Merkur: Guter Start nach der Fusion   Raiffeisenbank Isartal legt Jahresbericht 2002 vor VON WOLFGANG TUTSCH Hohenschäftlarn - Trotz der allgemein schlechten Wirtschaftslage konnte die Raiffeisenbank Isartal eG im abgelaufenen Jahr wieder Zuwächse und ein gutes Geschäftsergebnis verbuchen. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, der unter reger Teilnahme der gewählten Mitgliedervertreter im Saal der Gaststätte "Villa Verde" vorgelegt wurde. Mit einem Kurzabriss der Wirtschaftsentwicklung 2002 - das Jahr Eins nach der Fusion - begann Bankdirektor und Vorstandsvorsitzender Peter Bromberger seinen Rechenschaftsbericht. Um rund ein Prozent legte die Raiffeisenbank Isartal bei der Bilanzsumme zu. Die Einlagen wie auch die Ausleihungen stiegen um drei Prozent. Der Bilanzgewinn betrug 350 000 Euro. Rund ein Drittel wird als fünfprozentige Dividende ausgezahlt, zwei Drittel werden zur Einstellung in die Ergebnisrücklagen verwendet. 82 Mitarbeiter sind für die Raiffeisenbank Isartal tätig. Mehr als die Hälfte von ihnen ist schon seit mindestens zehn Jahren bei der Bank. Das Jahr 2002 war auch das Jahr der Rekorde: Fast 700 Kinderzeichnungen wurden für den Malwettbewerb eingereicht. Rekordverdächtig ist auch die Anzahl der Gewinne bei den regelmäßigen Sparauslosungen: ein Audi A4, 5000 Euro in bar und eine Traumreise im Wert von 5000 Euro gingen an Kunden der Bank.

Aufsichtsratsvorsitzender Martin Kiechl schilderte kurz den Stand des Verfahrens gegen die betrügerischen Machenschaften der Wabag, in die auch die ehemalige Raiffeisenbank Straßlach-Dingharting verwickelt sein sollte. Bisher wurden sechs der Drahtzieher zu Haftstrafen verurteilt. Kiechl: "Derzeit ergaben 16 von 18 laufenden Verfahren Klageabweisungen zu Gunsten der Raiffeisenbank. Nur zwei Verhandlungen fielen negativ aus, gehen aber in Berufung." Von einer schuldhaften Beteiligung der Bank werde nicht ausgegangen. Kiechl trat auch kursierenden Gerüchten um den Fortbestand der Geschäftsstelle Ebenhausen entschieden entgegen: "Wir haben angesichts der hervorragenden Ergebnisse nicht vor, auch nur eine einzige unserer Geschäftsstellen zu schließen."

Einstimmigkeit herrschte dann bei allen Abstimmungen. Der Jahresabschluss wurde durch die Vertreter genehmigt, Vorstand und Aufsichtsrat entlastet und der Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt. Erich Fisch und Wolfgang Zinkl wurden als Aufsichtsräte wiedergewählt. Zum Schluss gab Vorstand Bernhard Schulz Ehrungen von treuen Mitgliedern und Mitarbeitern bekannt. Die entsprechenden Auszeichnungen erfolgen im Rahmen der Mitgliederversammlungen an den verschiedenen Standorten.

kapital-markt intern 08/03 vom 20.02.2003 berichtete zum Schadensersatzanspruch in den WABAB-Angelegenheiten:

TRENTEC: Raiffeisenbank in WABAG-Abzocke verstrickt

"Ein Beitrag zum Weltfrieden – die TRENTEC führt Wertstoffe aus zerlegten Panzern wieder dem Wertstoffkreislauf zu", tönte im Jahr 1996 der Prospekt der TRENTEC Wertstoffrückgewinnungsanlage AG i. G. ‚k-mi‘ fiel seinerzeit nicht auf die Verheißungen der WABAG-Friedensengel aus Oberhaching herein. Im Prospekt-Check 8/96 hielten wir bei der WABAG-Gesellschaft "drastische Abstriche" bei dem prospektierten Erfolg einer Beteiligung für erforderlich. Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes München I (Az. 22 O 2003/02, noch nicht rechtskräftig), bestätigt unsere damaligen Warnungen eindrucksvoll. Zudem deckt es die Verwicklung der Raiffeisenbank I. in einen "Kapitalerhöhungsschwindel" bei der TRENTEC auf. Konsequenz: Die Bank wurde zu Schadenersatz gegenüber einem geschädigten TRENTEC-Anleger verurteilt, der im Februar 1998 ein Aktienpaket der TRENTEC erworben hatte. Eine perfide Mauschelei zwischen Bank und WABAG tritt jetzt zutage, die symptomatisch für das Abzock-System der WABAG-Hintermänner S. und D. ist. Erstritten wurde das Münchener Urteil durch RAin Katja Fohrer aus der Kanzlei Mattil, Kärner & Kollegen zusammen mit der Kanzlei Robert, Kempas & Segelken/Bremen, die sich inzwischen allesamt Verdienste bei der Aufklärung des WABAG-Skandals erworben haben.

"Bei allen WABAG-Tochtergesellschaften wurde nach unseren Erkenntnissen so verfahren, daß das eingezahlte Gründungs- sowie Erhöhungskapital kurz nach der Einzahlung direkt wieder an die WABAG oder an eine ihrer Projektgesellschaften zurücküberwiesen wurde. Im Fall der TRENTEC ist es uns gelungen, dies der Raiffeisenbank Isartal erstmals nachzuweisen", kommentiert RAin Fohrer gegenüber ‚k-mi‘ das Münchener Urteil. Mittlerweile unbestritten ist damit, daß das System ‚WABAG‘ von Anfang an auf Betrug angelegt war – dies dokumentieren die Münchener Richter am Fall TRENTEC glasklar: ++ Die TRENTEC AG wurde am 3.11.1995 gegründet. Eingesammelt wurden rd. 40 Mio. DM an Anleger- sowie 18 Mio. DM an Fördergeldern. Zudem wurde ein Kredit über 12 Mio. DM aufgenommen. Tatsächlich investiert wurden in die Thüringer Wertstoffrückgewinnungsanlage jedoch "lediglich 33,8 Mio. DM". Die restlichen Mittel, so das LG München, "flossen auf im einzelnen unterschiedliche Art und Weise an die WABAG bzw. an mit der WABAG geschäftlich verbundene Firmen zurück " ++ Ein im Emissionsprospekt aufgeführter 10-Jahres-Vertrag mit dem ‚Partner‘ IMM GmbH, die seinerzeit vom Verteidigungsministerium beauftragt war, 5.000 NVA-Panzer zu verschrotten – so daß die Anlage laut Prospekt "bereits zu 100 % ausgelastet ist" – hat laut LG München "zu keinem Zeitpunkt" vorgelegen ++ Entgegen den prospektierten Kapitalbeschaffungskosten von 8,89 % erhielt die WABAG für die Plazierung in Wirklichkeit weit über 20 % der Gesamtinvestition.

Doch die eigentliche Besonderheit kommt noch: Im Prospekt heißt es, daß das Gründungskapital der TRENTEC in Höhe von 100.000 DM am 2.11.1995 von der WABAG auf ein TRENTEC-Konto bei der Raiffeisenbank I. eingezahlt wurde. Für einen Zeitraum von ein paar Tagen ist diese Behauptung auch richtig. Denn bereits am 6.11.1995 hatte TRENTEC-Vorstand M. "Überweisungsaufträge ausgefüllt, wonach diese 100.000 DM bis auf einen geringen Rest von 850 DM an die WABAG zurücküberwiesen waren." Reines ‚Vorzeigegeld‘ also, das nie zur freien Verfügung des TRENTEC-Vorstandes stand. Und die Raiffeisenbank spielte das Spiel mit: Noch am 7.11.1995 bestätigte die Bank, daß am 3.11.1995 volle 100.000 DM zur freien Verfügung des Vorstandes "standen". Für den 3.11. war diese Formulierung auf jeden Fall richtig. Für die Tage danach aber schon nicht mehr – deshalb wohl die verräterische Vergangenheitsform.

Und die taucht noch einmal auf: Im Zuge der Kapitalerhöhung der TRENTEC im Dezember 1997 bestätigte die Raiffeisenbank am 15.12.1997, daß auf dem Konto der TRENTEC "seit Kontoeröffnung bis zum 15.12.1997 Geldeingänge über 15.562.500 DM zu verzeichnen waren und diese Mittel dem Vorstand endgültig zur freien Verfügung standen." Spätestens an diesem Punkt kamen die Richter zu der Auffassung, daß ein "Schreiben diese Wortlautes ausschließlich zu Zwecken eines Kapitalerhöhungsschwindels dienen konnte." Denn der Betrag, der in diesem Schreiben genannt ist, ist "letztlich völlig willkürlich", da er "mit den tatsächlichen Einzahlungen – auch aufsummiert – nichts zu tun hat." Da der klagende Anleger in diesem Fall "sein Aktienpaket erst nach der unter Zuhilfenahme dieses Schreibens erwirkten Eintragung der Kapitalerhöhung erworben hat", so das LG München, muß sich die Bank dies als Beihilfehandlung zum Kapitalerhöhungsschwindel zurechnen lassen, der für die Anlageentscheidung des Klägers "ursächlich" gewesen ist: "Es darf ohne weiteres zugrundegelegt werden, daß der Kläger die Aktien nicht erworben hätte, wenn ihm nicht durch die fingierte Kapitalerhöhung das Vorhandensein eines immens hohen Aktienkapitals vorgespielt worden wäre."

‚k-mi‘-Fazit: TRENTEC-Anleger – zumindest jene, die nach der Kapitalerhöhung 1997 gezeichnet haben – sollten mit anwaltlicher Hilfe prüfen, ob ein analoges Vorgehen gegen die involvierte Raiffeisenbank erfolgversprechend ist.